Die Nordkirche wird Pfingsten 2012 gegründet

Am Pfingstsonntag ist es soweit: Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland wird gegründet. Zu der gemeinsamen neuen Kirche haben sich die bisherigen Kirchen von Mecklenburg, Nordelbien und Pommern zusammengeschlossen. Mit deutlichen Mehrheiten ist dies auf einer gemeinsamen Synode am 8. Januar 2012 in Warnemünde-Hohe Düne beschlossen worden. Für die Verfassung stimmten 227 der 266 Mitglieder der Verfassunggebenden Synode.

 Im Zuge des Zusammenschlusses werden 15 Prozent der Ausgaben für Leitung und Verwaltung eingespart, wobei betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind. Die eingesparten Gelder sollen der Gemeindearbeit vor Ort zugute kommen.

 Die „Nordkirche“, wie sie kurz genannt wird, hat dann 2,3 Millionen Mitglieder, die in 13 Kirchenkreisen zu Hause sind. Das Gebiet reicht von Helgoland und Nordfriesland über die Metropole Hamburg zu den Inseln Rügen und Usedom bis hin zu einigen Gemeinden, die auf nordbrandenburgischem Gebiet liegen.

Der eigentliche Weg zur Fusion hat gut vier Jahre gedauert, aber die drei Kirchen waren schon über Jahre und Jahrzehnte miteinander verbunden. Nicht nur durch Ortswechsel nach der Wende, sondern vor allem durch vielfältige Partnerschaften, die zurzeit der deutschen Teilung viele Menschen und Gemeinden verbunden haben.

 Sichtbares Zeichen der Nordkirche ist das Gemeindeleben in den insgesamt 1.067 Kirchengemeinden mit ihren 1.900 Kirchen, darunter zahlreiche Dorf- und Stadtkirchen, die unter Denkmalschutz stehen.

 

Wichtig in einer Kirche ist nicht so sehr die Organisationsform, sondern dass das Evangelium von Jesus Christus möglichst gut und breit verkündigt wird. Dazu gibt die Nordkirche ein stabiles Fundament. rn/cme

 

 

Der Aufbau der gemeinsamen Kirche

 

Die Nordkirche gliedert sich in die Ebenen der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und in die Ebene der Landeskirche. Von Bedeutung ist, dass es starke Kirchengemeinden und Kirchenkreise gibt, denn „die Kirchengemeinde ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechtes in eigener Verantwortung.“ Gleiches gilt für den Kirchenkreis. Der Kirchengemeinderat tagt in der Regel nicht öffentlich, kann aber beschließen, ganz oder teilweise öffentlich zu tagen.

 

Die Kirchenkreise sind „gegliederte Kirchenkreise“, haben also Untergliederungen, die „Propsteien“ mit Pröpstinnen und Pröpsten als geistliche Aufsichtsbezirke. Zusätzlich übernehmen diese Aufgaben für den gesamten Kirchenkreis. Jeder Kirchenkreis hat eine Kirchenkreissynode als Vertretung der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke. Sie wählt Pröpstinnen und Pröpste, beschließt den Haushalt, entscheidet  beispielsweise über die Errichtung oder Aufhebung von Pfarrstellen, wählt den Kirchenkreisrat und hat Antragsrecht in der Landessynode.

 

Die Landessynode wählt zum Beispiel die Kirchenleitung der Nordkirche, beschließt über den Haushalt und wählt die Bischöfinnen und Bischöfe. Der Landessynode gehören 156 Mitglieder an, wobei die Bischöfinnen und Bischöfe nicht in die Synode wählbar sind. Der Kirchenleitung gehören 13 Personen sowie die Bischöfinnen und Bischöfe an. rn

 

 

Drei Landeskirchen - Mecklenburg, Nordelbien und Pommern - sind seit 2007 auf dem Weg zu einer Fusion, die Pfingsten 2012 stattfinden soll.

 

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs hat 332 Kirchgemeinden in fünf Kirchenkreisen. Der Landesbischof und der Oberkirchenrat haben ihren Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin. Mecklenburg

 

 

Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche

Nordelbien ist die Kirche zwischen den Meeren. 1977 gegründet, mit drei traditionellen Bischofssitzen in Hamburg, Lübeck und Schleswig, dem Nordelbischen Kirchenamt in Kiel und dem Tagungsort der Nordelbischen Synode in Rendsburg, mit 11 Kirchenkreisen, 642 Kirchengemeinden, den nordelbischen Diensten und Werken und der Diakonie. Nordelbien

 

 

Pommersche Evangelische Kirche

Pommern bedeutet "Land am Meer". Heute hat die Landeskirche vier Kirchenkreise mit Superintendenturen in Stralsund, Greifswald, Demmin und Pasewalk. In Greifswald haben das Konsistorium und der Bischof ihren Sitz. Pommern

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